Nach der aktuellen Corona-Verordnung (33. CoBeLVO)
dürfen Tanzschulen ohne Auflagen in Normalbetrieb öffnen.
Allerdings werden wir noch ein paar Regeln beibehalten:
> für alle Tanzschüler ab 18 Jahren die 3-G-Regel.
Bitte entsprechenden Nachweis dabei haben.
> Schüler mit regelmäßiger Schultestung sind davon befreit.
> mit Krankheitssymptomen bleiben die Kursteilnehmer bitte zu Hause.
Info an wartende Begleit-Personen:
> es gilt Maskenpflicht auf allen Wegen durch das Gebäude
> die Kaffeestation steht wieder bereit.
Bei festem Sitzplatz kann die Maske für's Käffchen natürlich abgenommen werden.
> es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln.
Anfragen senden Sie bitte an: leitung@dancepoint-ludwigshafen.com